Ihr Recht als Patient
Für Ihren online-Einkauf gelten verschiedene Gesetze, die zum Teil gegensätzliche Bestimmungen für die Rückgabe bzw. den Widerruf festlegen. Hier ist eine engültige Klärung durch den Gesetzgeber nicht getroffen und entsprechende Gerichtsurteile, die die Regelungslücke schließen würden, fehlen noch.
Bitte keine "unfreien" Rücksendungen
Das Team der Bavaria-Apotheke ist angewiesen, im online-Handel äußerst kulant und unproblematisch zu verfahren. Da unfreie Rücksendungen der DHL sehr teuer sind (Porto: mindestens 12,00 Euro), ist es unseren Mitarbeitern verboten worden, unfreie Rücksendungen anzunehmen. Bitte wenden Sie sich vorab an uns per eMail. Wir finden eine kundenfreundliche einvernehmliche Lösung und erstatten ggf. auch das Rücksendeporto.
freiverkäufliche Präparate - sog. Fernabsatzgesetz
Gemäß dem sog. Fernabsatzgesetz (jetzt im BGB) hat jeder Kunde das Recht, bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, ohne Angabe von Gründen zurückzugeben (rechtlich ist dies ein Widerruf). Bis zu einem Auftragswert von 40,00 Euro gehen die Kosten für die Rücksendung zu Lasten des Kunden, über einem Warenwert von 40 Euro trägt der Lieferant die Kosten. Wir übernehmen die Rücksendekosten bei der Rückgabe von freiverkäuflichen (nicht-apothekenpflichtigen) Produkten unabhängig vom Auftragswert. Damit stellen wir Sie rechtlich besser, als der Gesetzgeber dies von uns verlangt. unabhängig davon genügt es, uns eine E-Mail in der 14-Tage-Frist zu senden, um Ihr Widerrufsrecht auszuüben. Wir beauftragen in Abstimmung mit Ihnen die Abholung. Damit ist der Gefahrübergang für die ordnungsgemäße Rücksendung bei Ihnen an der Haustür, wenn der Frachtführer unseres Logistikpartners die Ware übernimmt. Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.
Kulanzregelungen bleiben unberührt, d.h. sollten Sie z.B. eine Kosmetik nicht vertragen, so bitten wir Sie, uns per E-Mail (auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist) unter Angabe einer möglichst genauen Beschreibung der Unverträglichkeit zu informieren. Wir werden eine befriedigende Kulanzregelung finden.
apothekenpflichtige- und rezeptpflichtige Präparate
Nach unserer Auffassung gilt das uneingeschränkte Widerrufsrecht des alten Fernabsatzgesetzes (jetzt BGB) für diese Produktgruppen nicht. Unsere Rechtsauffassung stützen wir zum einen auf das Selbstbedienungsverbot für diese Produktgruppen in der Apotheken-Betriebsordung. Ein Schutzzweck dieser Norm ist, daß das Präparat nie den unmittelbaren Einflußbereich von pharmazeutisch geschultem Personal verlassen hat. Mit anderen Worten: Das Selbstbedienungsverbot ist ein Bestandteil der Vorschriften für die Arzneimittelsicherheit in Deutschland. Zum anderen berufen wir uns auf § 7 b GH BetriebsVO - diese Norm schließt eine Rücknahme von Präparaten durch den pharmazeutischen Großhandel für den Fall aus, in dem ein Präparat den unmittelbaren Einfußbereich der Apotheke verlassen hat. Diese Regelung müssen wir leider an unsere Endkunden weitergeben. Somit sind apothekenpflichtige Produkte verderbliche Ware im Sinne von §312 d Abs.4 Nr.1 BGB. Diese Rechtsauffassung haben wir unserer behördlichen Aufsicht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Umkehrschluß hat jeder unserer Kunden die Sicherheit, daß Präparate aus diesen Produktgruppen, welche er bei uns kauft, nie unseren Einflußbereich verlassen haben. Für rezeptpflichtige Präparate schließen wir den Widerruf generell aus. Ihnen entstehen im Regelfall keine Kosten, da Sie nicht der Kostenträger sind. Für apothekenpflichtige Produkte schließen wir den Widerruf ebenfalls aus, in begründeten Ausnahmefällen werden wir eine volle oder teilweise Erstattung auf dem Kulanzweg vornehmen, damit Sie als Kostenträger entlastet sind. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail. Selbstverständlich gelten diese Regelungen nur dann, wenn wir keinen Fehler gemacht haben. Sollten wir Ihnen - trotz aller Sorgfalt - ein anderes (also nicht bestelltes)Produkt geschickt haben, so steht Ihnen selbstverständlich ein Rückgaberecht zu und wir tragen die Kosten.
Sollte die von uns empfundene Regelungslücke durch ein Gesetz bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung geschlossen werden, werden wir selbstverständlich unsere Regelungen der geänderten Rechtslage anpassen.
Unser Verfahrensvorschlag bei Meinungsverschiedenheiten
Bei allen Bemühungen um verbraucherfreundliches Handeln können wir nicht ausschließen, daß es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen uns und unseren Kunden kommt. Als Verbraucher sind Sie in Deutschland durch entsprechende Gesetze geschützt. Nachfolgend finden Sie unseren Vorschlag wie bei Meinungsverschiedenheiten verfahren werden kann.
1. Schritt: E-Mail an den Versand bzw. an die Apotheke
Zunächst bitten wir Sie, uns per E-Mail zu verständigen und möglichst genau zu beschreiben, wie Sie sich in Ihren Rechten als Verbraucher verletzt fühlen. Unser Personal ist angewiesen, Kundenreklamationen unverzüglich, schnell und kulant zu bearbeiten. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular.
Sie sollten spätestens 4 Stunden (innerhalb unserer Öffnungszeiten) eine Antwort erhalten.
2. Schritt: E-Mail an unsere Qualitätssicherung
Für den Fall, daß keine Einigung zwischen Ihnen und der Apotheke erreicht werden kann, bitten wir Sie, Ihren Fall unserer Qualitätssicherung zu melden. Die Qualitätssicherung in unserer Apotheke überwacht die gleichbleibend hohe Güte und Qualität der Arbeit. Die Qualitätssicherung bespricht Ihren Fall mit den zuständigen Mitarbeitern und benachrichtigt Sie anschließend. Bitte haben Sie zwei Arbeitstage Geduld, da diese Arbeiten außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebes liegen.
Sollte die Qualitätssicherung Ihrer Beschwerde nicht abhelfen können, so schlagen wir vor, daß Sie sich an eine Verbraucherschutz-Organisation wenden. Eine Möglichkeit besteht, daß Sie sich per E-Mail bei www.ombudsmann.de (Ein Portal der Verbraucher-Initative Berlin) über uns beschweren und Ihren Fall vortragen. Damit wird dann ein Schiedsverfahren eröffnet. Als Händler ist es uns nicht möglich ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Wir werden nach Ihrer Beschwerde von dieser Verbraucherschutz-Organisation kontaktiert und werden in einem außergerichtlichen Schiedsverfahren - schon im eigenen Interesse - aktiv mitarbeiten.
4. Schritt: Klage vor Gericht
Sollte auch dieses Verfahren Ihrer Beschwerde nicht abhelfen können, bleibt Ihnen der Rechtsweg offen. Die notwendigen Angaben über uns finden Sie im Impressum. |